Bei Unmöglichkeit der Aufführung

Eine Verlegung bei Schlechtwetter ins Kulturzentrum Karmeliterkirche findet nicht mehr statt!
Wenn die Aufführung im Bergwaldtheater aufgrund eines Unwetters nicht stattfinden kann, werden, sofern kein Ersatztermin angesetzt ist, die Kartenpreise erstattet.

Abgesagt wird nur, wenn die Bühne unsbespielbar ist. Z. B. bei Gewitter, Sturm oder Hagel.
Regen ist kein Absagegrund!

Achtung: Ob die Veranstaltung abgesagt wird, kann frühestens zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn entschieden werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an folgende Nummer: 09141 1716

Erstattung

Muss eine Aufführung abgesagt werden, bitten wir, die Eintrittskarten innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Aufführungstag zurückzugeben. Gegen Vorlage oder Zusendung der Eintrittskarten unter Angabe der Bankverbindung wird der jeweilige Kartenpreis erstattet. Die Rückerstattung erfolgt nur gegen Banküberweisung. Porto- und Fahrtkosten können nicht erstattet werden.

Muss eine Aufführung aufgrund eines Unwetters ab der 60. Spielminute abgebrochen werden, gilt die Veransaltung als gesehen. In diesem Fall werden keine Eintrittsgelder mehr erstattet.
 
Nach Ablauf der Rücknahmefrist erfolgt aus abrechnungstechnischen Gründen keine Erstattung des Eintrittsgeldes mehr. Abbruch oder Verkürzung der Aufführung Bei Abbruch nach mindestens einer Stunde Spielzeit oder Verkürzung der Aufführungen wegen Unmöglichkeit der Fortsetzung erfolgt kein Ersatz des Eintrittsgeldes.