- Schüler
- Studenten
- Auszubildende
- Schwerbehinderte (ab einem Grad von 50 %)
- Schwerbehinderte mit Kennzeichen „B“ im Ausweis (Begleitperson frei)
- Ehrenamtskarten-Inhaber
- Arbeitslose
Um die Ermäßigung zu erhalten ist die Vorlage eines gültigen Ausweises erforderlich!